DBW Werbeagentur GmbH
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Willkommen in unserer Full-Service-Welt

Ein Partner für alle Bedürfnisse! Wir bieten Ihnen Promotion, Lagerung, Controlling, Gastalltung und Druck – alles aus einer Hand für Ihren Erfolg

Entdecken Sie unsere vielseitigen Services

Promotion, Lagerung, Controlling, Gestalltung & Druck

DBW Werbeagentur GmbH

Die DBW Werbeagentur ist der ideale Partner für Ihre Flyerverteilung, Prospektverteilung und Haushaltswerbung. Wir sind spezialisiert auf die gezielte und effektive Zustellung von Werbemitteln und unterstützen Unternehmen aller Größenordnungen in Deutschland und der Region.

Ihre Vorteile: Effektive Direktwerbung in Deutschland

Die Direktwerbung von Werbemitteln gewinnt bei werbetreibenden Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Denn in vielen Bereichen ist eine kosteneffiziente Verbreitung von Prospekten, Zeitungen, Magazinen oder Katalogen ohne Direktverteilung nicht mehr möglich.


Wir bieten Ihnen als Werbemittelverteiler viele Vorteile:

Kostengünstigkeit

Vergleichen Sie uns mit anderen Werbeträger und Sie werden sehen, das kein Anderer Werbemittelverteiler Ihre Werbemittel günstiger zustellt.

Präzise Abdeckung im Zielgebiet
In Ihrem Zielgebiet werden bis zu 90 % aller Haushalte in Ihrer Stadt durch die Verteilung abgedeckt.

Höhere Beachtung Ihrer Werbung
Da Ihr Werbemittel einzeln zugestellt wird, fällt es besser auf. Es geht nicht in mehreren Zustellungen unter. Nur Sie bestimmen, in welchen Gebieten Ihre Werbung verteilt wird. Dabei stehen Ihnen in Ihrer Stadt verschiedene Selektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Prospektverteilung, Haushaltswerbung und mehr - Unser Service für Ihre erfolgreiche Werbekampagne

- Effektive Werbeverteilung für Ihr Unternehmen
- Gezielte Prospekt- und Haushaltswerbung deutschlandweit
- Direkte Zustellung von Werbemitteln zum Kunden
- Qualitätsversprechen für erfolgreiche Werbekampagnen





DBW Geo-Marketing-Effektiver werben!

Geo-Marketing ist die ideale Lösung, um Kunden- und Marktdaten auf digitalen Landkarten darzustellen und individuell zu analysieren.

Infos zu Geo-Marketing

Lagerung & Logistik Ihrer Werbemittel

Unser enormes Zentrallager sowie unsere stetig wachsenden Aussenlager/Bezirkslager in Deutschland bieten hinreichend Lagervolumen um Ihre Werbematerialien ordnungsgemäß und produktgerecht zu deponieren.

Öffnungszeiten Zentrallager Ruhrgebiet:
MO-FR, 10:00 - 16:00 Uhr
Industriestraße 40
44894 Bochum

DBW: Kompletter Service aus einer Hand


Das DBW-Qualitätsversprechen

Werbung soll zielorientiert und effizient sein. Besonders wichtig ist dabei die zuverlässige Verteilung Ihrer Werbemittel. Auf uns ist Verlass, das garantieren wir.

DBW-Qualitätsversprechen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2019


Geltung der Bedingungen

1. Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verwenders sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Absprachen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung.
2. Der Auftragsumfang ist detailliert zu beschreiben.
3. Die Kalkulation beruht auf den Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie auf der Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Verteilobjekte, die über Briefkästen verteilt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen.
4. Wir übernehmen keine Haftung für bei uns lagernde Werbemittel oder für Beschädigungen, die durch Witterungseinflüsse bei der Verteilung entstehen. Die Haftung entfällt nur, wenn dem Verwender diesbezüglich weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Werbemittel sind vom Kunden zu versichern.

Leistungszeit

1. Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Wir sorgen für ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des übernommenen Auftrages, wobei uns ein angemessener Spielraum von bis zu 10 Tagen je nach Auftragsumfang für unvorhergesehene Schwierigkeiten eingeräumt wird, um qualitative Leistung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
3. Sofern wir Fristen und Termine nicht einhalten können, oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unserer Seite.

Vertragserfüllung

1. Für den Inhalt der uns zur Verfügung gestellten Werbeschriften, Warenproben etc. haftet der Auftraggeber.
2. Wird für eine Werbemaßnahme durch behördliche Bestimmungen Bußgeld o.ä. erhoben, so haftet der Auftraggeber und hat uns von allen Ansprüchen gegenüber Dritten freizustellen. Wird eine Werbemaßnahme verboten, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, ohne regresspflichtig zu werden. Bei uns bereits angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3. Der Verwender haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verwender - außer im Falle der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahr-lässigkeit - außer im Falle der Verletzung, der Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzliche zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung ( z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz ) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von dem Verwender.
4. Wir berechnen die im Verteilgebiet benötigte verteilte Stückzahl. Eine Garantie, alle oder einen bestimmten Prozentsatz aller Haushalte im Verteilgebiet zu erreichen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Die erreichbare Haushaltsabdeckung im vereinbarten Verteilgebiet wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
5. Mängelrügen wegen Nichtverteilung sind erst dann begründet, wenn die ausgewiesene Haushaltsabdeckung unterschritten wird. Mängelrügen in einem Umfang von mehr als 10 % der Haushaltsabdeckung sind sofort während der Verteilung mündlich und spätestens 3 Tage nach der Verteilung schriftlich geltend zu machen. Diese Angaben müssen präzise Ort, Straße, Hausnummer, Name beinhalten. Das Recht einer eventuellen Nachverteilung zur Auffüllung einer Abdeckungsquote von bis zu 90 % steht uns zu, ohne dass unsere Ansprüche gemindert werden. Die Preise sind darauf kalkuliert, dass eine Belieferung von bis zu 90 % der erreichbaren Haushalte in einem Verteilbezirk als ordnungsgemäße Erfüllung des Verteilauftrages gilt. Befragungen zufällig ausgewählter Personen zu Kontrollzwecken sind ausdrücklich ausgeschlossen, da derartige subjektive Wahrnehmung und Aussagen nicht überprüft werden können. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Stellbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug an der Rechnung. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilbezirke nachweislich oder nur teilweise oder gar nicht beschickt werden, wobei ein Streuverlust von 10 % nicht als Mangel gilt. Ist eine Reklamation unbegründet oder führt eine von Kunden veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung nicht zu einer vertragswidrigen Teilquote, sind wir berechtigt, dem Kunden die Kosten der Überprüfung in Rechnung zu stellen.
6. Bei einer berechtigten Mängelrüge und für den Fall der von uns abgelehnten Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf Minderung der vereinbarten Haushalte des Zustellbezirkes des betreffenden Zustellers. Der Betrag ist dabei in dem Verhältnis zwischen geschuldeter Gesamtmenge abzüglich 10 % zu der nicht erbrachten Anzahl zu kürzen. Weitergehende Ansprüche – insbesondere die Hochrechnung von in einem Zustellbezirk aufgetretenen Mängel auf Zustellbezirke anderer Zusteller oder die Gesamtverteilung sowie die Erstattung von den Herstellungskosten für zu verteilende Exemplare ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Ist ein Auftrag von uns bestätigt, so ist auch die dafür benötigte Kapazität eingeplant. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, ohne die reservierte Kapazität durch einen Ersatzauftrag im gleichen Zeitraum in Anspruch zu nehmen, berechnen wir 70% der vereinbarten Verteilkosten, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
8. Die DBW Werbeagentur GmbH übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbe-Maßnahmen erhofften, aber nicht eingetretenen Erfolg (reiner Dienstvertrag).
9. Die Durchführung kann auch mit Objekten anderer Auftraggeber und/oder als Beilage zu Anzeigenblättern erfolgen.

Höhere Gewalt

In Fällen von höherer Gewalt, Krieg oder Naturkatastrophen oder sonstigen vorhersehbaren und erheblichen nachteiligen Ereignissen sind die Parteien vorübergehend für die Dauer solcher Ereignisse von ihren jeweiligen Verpflichtungen entbunden, soweit diese Verpflichtungen davon betroffen sind. Dies gilt auch dann, wenn die jeweils betroffene Partei sich bereits in Verzug befindet. Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich solche erforderlichen Informationen zu erteilen, die angemessenerweise erwartet werden können und ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben den jeweiligen veränderten Umständen anzupassen. Gesetzliche Rechte bezüglich Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

Logistik, Lieferung des Verteilgutes

1. Die Werbematerialien müssen stabil verpackt sein. Sie müssen verschweißt auf Paletten (gebündelt zu gleichen Einheiten) oder in Kartons verpackt (exakt zu gleichen Mengen abgepackt) angeliefert werden. Die Werbematerialien müssen so gebündelt und verpackt sein, dass eine reibungslose Übergabe und eine unkomplizierte Überprüfung der angelieferten Menge durch die Auftragnehmer möglich ist.
2. Bei nicht gebündelter Anlieferung wird eine Bündelpauschale von 3,00 € pro 1.000 Expl. zzgl. ges. MwSt. berechnet. Anlieferungen von mehr als 15 Paketen müssen auf Palette angeliefert werden. Die Paketdienste (z. B. UPS, DHL) müssen vom Kunden/Versender darüber informiert werden. Das Einzelpaket darf 20 kg nicht übersteigen. Bei der Anlieferung von Einzelpaketen, die ein Gewicht von 20 kg überschreiten, berechnen wir Zusatzkosten in Höhe von 20,00 € zzgl. ges. MwSt. je Paket. HINWEIS: Auch bei Onlinedruckereien kann man die Bündelung oder Anlieferung auf Palette beauftragen.
3. Jede Lieferung muss mit einem Lieferschein gekennzeichnet sein, auf dem der Kundenname, der Objektname sowie die Gesamtauflage bzw. Anzahl der für die Gesamtmenge anzuliefernden Pakete beinhalten.
4. Bei Anlieferung früher als 20 Werktage als vereinbart berechnet der Auftragnehmer für die Ein- bzw. Zwischenlagerung je Palette/pro Tag 0,50 € zzgl. MwSt.
5. Auf Wunsch holen wir Werbemittel auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an einem vereinbarten Ort ab.
6. Bei Werbematerial mit unterschiedlichen Versionen, wie zum Beispiel Wechselseiten, verschiedene Beilagen und Adressen oder Unterausgaben, sind die Pakete von außen gut lesbar und sichtbar zu kennzeichnen, damit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. Aus dem Grund haben die Sortierungen auf den einzelnen Paletten so zu erfolgen, dass nicht unterschiedliche, sondern ausschließlich gleiche Arten zusammengepackt werden. Sollten aber aus Transportgründen oder auch aus anderen Gründen unterschiedliche Arten zusammen auf einer Palette angeliefert werden, dann sind diese zum Beispiel durch Trennpappen und Markierungen deutlich kenntlich zu machen. Ebenso ist die Einzel- und Gesamtstückzahl aufzuführen. Eine Haftung auf Ordnungsmäßigkeiten übernimmt der Auftragnehmer nicht. Die Kalkulation beruht auf den Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie auf der Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Verteilobjekte, die über Briefkästen verteilt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen.
7. Die zu verteilenden Sendungen sind zu dem vertragsgemäßen Zeitpunkt jedenfalls rechtzeitig frei Haus an die Anschrift des Verwenders anzuliefern. Haben die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen, hat die Anlieferung 5 bis 7 Tage vor der Verteilung nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Verwender zu erfolgen.
8. Falls durch nicht rechtzeitig angeliefertes Werbematerial durch kurzfristige Auftragsänderungen oder durch andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Gründe der Beginn des Auftrages insgesamt oder an einzelnen Orten verzögert wird, verschieben sich bereits bestätigte Verteil- oder Liefertermine entsprechend. Bei verspäteter Anlieferung entfällt zudem die Haftung für die termingerechte Ausführung. Die geplante Zustellung verzögert sich automatisch bis der nächste freie Zustelltermin verfügbar ist. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Aufwendungen, Transportkosten, Löhne für Verteil- und Kontrollpersonal, Spesen und Kilometerkosten in Rechnung zu stellen. Wir haften nur für die laut Lieferschein empfangene Paletten-, Paket-oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit der Stückzahlen innerhalb der Verpackungseinheit.
9. Der Verwender hat die Leistungen nicht persönlich zu erbringen, sondern kann mit der Durchführung der Leistungen einen Subunternehmer beauftragen.

Zahlung


1. Alle Preise und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst mit Zustandekommen des Vertrages verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wir akzeptieren derzeit nur Banküberweisung sowie Barzahlung.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir ab dem 1. Tag Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite berechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nach, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, In diesem Fall sind wir berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt einen laufenden Auftrag abzubrechen. Unser Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Ersatz entgangener Gewinne bleibt unberührt.
4. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Sofern wir glauben, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen, sind wir berechtigt, die Ausführung oder Fortsetzung eines Auftrages von einer Vorauszahlung bis zu 100% des Auftragswertes abhängig zu machen, auch wenn wir den Auftrag bereits schriftlich unter Verwendung anderer Zahlungskonditionen bestätigt haben.

Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Desweiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand, ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.

Gerichtsstand


1. Soweit gesetzlich zulässig ist Bochum ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: April 2020



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Beilagenwerbung

Sie möchten Ihre Prospekte als Beilage in lokalen Tageszeitungen, Anzeigeblättern oder Amtsblättern verteilen lassen? Die DBW Werbeagentur GmbH macht es für Sie möglich. Wir bringen Ihre Prospekte zu Ihren Kunden.

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Haushaltswerbung

Die Zustellung von Haushaltswerbung (unadressierte Wurfsendungen an Privathaushalte) stellt ein bedeutendes Kommunikations-Instrument mit den Kunden dar. Vorteile: Schnelligkeit, Flexibilität, Reichweite und Zielgruppensicherheit.

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Prospektverteilung

Prospektverteilung: die Zustellung von Handzetteln, Werbeprospekten, Katalogen und Warenproben an private Haushalte - flächendeckend oder selektiv nach geografischen und soziodemografischen Merkmalen.

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Geo-Marketing

DBW GeoMarketing-Software: Visualisierung Ihrer Marktdaten aus aussagekräftigen digitalen Landkarten. Die ideale Lösung, um mit über 100 Analysewerkzeugen Ihre Unternehmens-, Kunden-, Marktdaten zu analysieren.

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Als führende Werbeagentur für Prospektverteilung, Flyerverteilung und Haushaltswerbung sind wir stolz darauf,
mit einer Vielzahl renommierter Unternehmen und etablierter Institutionen zusammenzuarbeiten.Unsere maßgeschneiderten Werbekampagnen haben nachweislich zu beeindruckenden Ergebnissen geführt.
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